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Im Zuge des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde am 15.05.2023 durch den Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH, die Erhöhung der Gasspeicherumlage wie folgt bekanntgegeben:

Bis zum 30.06.2023 0,059ct/kWh – Ab dem 01.07.2023 auf 0,145ct/kWh

Was ist die Gasspeicherumlage?

Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 die Gasspeicherumlage aufgrund der Energiekrise eingeführt zur Sicherstellung der kurzfristigen Befüllung der Gasspeicher.

Was heißt das für Sie?

  • Für Sie als Kund*in der Stadtwerke Erft GmbH ändert sich an der Stelle nichts. Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis bleibt weiterhin bestehen. Alle übrigen Vertragskonditionen bleiben bis zum 31.12.2023 ebenfalls unberührt. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns wie gewohnt über unsere Kontaktwege per E-Mail oder per Telefon.

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