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In unserem Informationsschreiben vom 21.02.2023 haben wir Sie zuletzt über die Entlastung der monatlichen Abschläge durch die Strom- und Gaspreisbremse informiert.

Auch wir stehen vor einer Herausforderung, in kurzer Zeit, die gesetzlichen Vorgaben systemisch abzubilden und arbeiten mit Hochdruck an der technischen Umsetzung, um die relevanten Daten zur Strom- und Gaspreisbremse in Ihrer Jahresrechnung, die Ihnen bereits turnusmäßig vorliegen sollte, korrekt abzubilden.

Hierfür benötigen wir noch etwas Zeit, damit wir Ihren Entlastungsbetrag detailliert in Ihrer Jahresrechnung ausweisen können. Es kommt somit zu Verzögerungen im Abrechnungslauf. Dies bitten wir vielmals zu entschuldigen. Die Jahresrechnung senden wir Ihnen automatisch zu, sobald alle Hintergrundarbeiten abgeschlossen sind. Das manuelle Anfordern einer Rechnung ist daher nicht notwendig.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns wie gewohnt über unsere Kontaktwege per E-Mail oder per Telefon.

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